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04.05.2021 | Das neue Lieferkettengesetz kommt

MdB Pilger und SPD-Bundestagskandidat Rudolph besuchen DGB

Am 20. Mai will der Bundestag das neue Lieferkettengesetz endgültig beschließen und damit den Schutz von Menschenrechten stärken. Der DGB hat im Vorfeld kräftig dafür geworben, in Koblenz gemeinsam mit dem „Netzwerk Lieferkettengesetz“. Dieses Netzwerk ist ein lokales Bündnis aus sozialen Verbänden, Umweltvereinen und verschiedenen kirchlichen Gruppen. Um eine Zwischenbilanz zu ziehen und die zukünftige Entwicklung zu besprechen, trafen sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Detlev Pilger, SPD-Bundestagskandidat Dr. Thorsten Rudolph und der Geschäftsführer des Koblenzer DGB, Sebastian Hebeisen, zu einem gemeinsamen Austausch.

Das neue Gesetz sieht vor, dass Unternehmen ab 2023 ihre gesamten Lieferketten auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken überprüfen müssen. Das betrifft beispielsweise Kinderarbeit, Sklaverei, Zwangsarbeit oder auch die Vergiftung von Trinkwasser-Ressourcen. „Es darf nicht sein, dass bei uns Produkte angeboten werden, die ohne soziale und ökologische Verantwortung hergestellt werden. Menschenrechtsverletzungen, Umweltzerstörung und Kinderarbeit dürfen kein Geschäftsmodell sein! Schon die Arbeit am Anfang eines Produkts muss sicher, fair und umweltschonend sein“ erklärt Sebastian Hebeisen. „Dann klebt an den Produkten, die wir kaufen, auch kein Blut. Gerade als DGB stehen wir hier auch für solidarische und gerechte Welt“. Detlev Pilger MdB ergänzt: „Die SPD will schon lange ein Lieferkettengesetz. Endlich konnten wir einen ersten Schritt machen und uns mit dem Koalitionspartner auf einige wichtige Eckpunkte einigen. Doch es muss weitergehen, wir müssen hier auch dranbleiben und nachbessern!“.

Das „Netzwerk Lieferkettengesetz“ und Aktivisten kritisieren gleichwohl, dass das neue Gesetz „erhebliche Mängel“ aufweise. So gelte das Gesetz zunächst nur für große Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten bzw. ab 2024 mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Auch fehlten zivilrechtliche Haftungsregeln für Unternehmen. Bei Verstößen seien zudem keine Strafen vorgesehen, sondern lediglich Bußgelder. Der Umweltschutz werde im neuen Gesetz nur mangelhaft berücksichtigt. Problematisch sei schließlich auch, dass die Unternehmen das Risiko nur bei ihren direkten Zulieferern analysieren müssten. Denn viele schwere Menschenrechtsverletzungen würden vor allem am Beginn der Lieferketten begangen, etwa auf Plantagen oder beim Rohstoffabbau.

„Als Volkswirt weiß ich, wie wichtig freier Handel und internationale Kooperation für unseren Wohlstand sind. Dieser Wohlstand darf aber nicht auf der Verletzung von Menschenrechten und der Zerstörung unserer Umwelt beruhen. Deshalb sind Freihandel und wirksame Lieferkettengesetze für mich zwei Seiten einer Medaille“, so Rudolph. Der SPD-Bundestagskandidat für Koblenz will sich deshalb dafür einsetzen, das Gesetz in der nächsten Legislaturperiode mit anderen Mehrheitsverhältnissen zu verbessern. So sollten insbesondere der Umweltschutz stärker berücksichtigt und die wesentlichen indirekten Zulieferer in das Gesetz einbezogen werden. „Wir wollen als SPD nachhaltigen Wohlstand für alle“, so Dr. Thorsten Rudolph. „Ich trete als Bundestagskandidat an, um auch hier Politik im Sinne der Menschen zu gestalten.“