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Thorsten Rudolph setzte sich im Bundestag für die Einrichtung eines Gedenk- und Dokumentationszentrums zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in Saarburg ein. Bildquelle: Photothek

20.05.2022 | Pressemitteilung

MdB Rudolph: Haushaltsausschuss stellt 16 Millionen Euro für Gedenk- und Dokumentationszentrum zur Wiedergutmachung von NS-Unrecht in Saarburg bereit

Volker Schmidt

Das rheinland-pfälzische Saarburg könnte bald der Standort eines nationalen Gedenk- und Dokumentationszentrums zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts werden. Das teilte der Koblenzer SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Thorsten Rudolph mit, der ein solches Projekt vor einigen Wochen in einer Rede im Bundestag angeregt hatte. In dieser Woche hat nun der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags, dem Rudolph angehört, im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2022 beschlossen, Gelder für die Errichtung eines solchen Zentrums bereitzustellen: in diesem Jahr 1 Millionen Euro und in den kommenden drei Jahren über sogenannte Verpflichtungsermächtigungen jeweils 5 Millionen Euro – insgesamt also 16 Millionen Euro.

„Ich bin sehr froh und dankbar, dass mein Vorschlag auf so breite Zustimmung gestoßen ist. Es ist ein starkes Signal, dass alle Fraktionen im Haushaltsausschuss dem entsprechenden Antrag der Ampelkoalition zugestimmt haben“, so Rudolph. Der Bundestagsabgeordnete verweist darauf, dass diese Akten, die den Versuch der ‚Wiedergutmachung‘ dokumentieren, nicht nur ein unschätzbares Zeugnis unzähliger Verfolgungsschicksale in der NS-Zeit sind, sondern gleichzeitig auch den ambivalenten Umgang der jungen Bundesrepublik mit den Opfern des Naziterrors dokumentieren.

In Anbetracht der Bedeutung der Akten, die unzweifelhaft zum nationalen Dokumentenerbe gehören, hat der Haushaltsausschuss in seinem Beschluss ausdrücklich auch ein unmittelbares Bundesinteresse in Bezug auf ein solches Gedenk- und Dokumentationszentrums zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts anerkannt. Zugleich hat er die Erwartung geäußert, dass der Bund maßgeblich auch die (Mit-)Trägerschaft eines solchen Zentrums übernimmt. Schließlich hat der Ausschuss die Bundesregierung aufgefordert, nun die verschiedenen Optionen zu prüfen und dem Ausschuss regelmäßig über das Projekt zu berichten.

Saarburg wurde als Standort gewählt, weil dort etwa ein Drittel aller Wiedergutmachungsakten vorhanden sind, die zudem einen Querschnitt aller Anspruchsarten und Leistungsempfänger abbilden. Grund dafür ist, dass das Land Rheinland-Pfalz eine Sonderzuständigkeit für alle Opfer nationalsozialistischen Unrechts hat, die ihren Wohnsitz außerhalb Europas haben. Dies betrifft insbesondere auch eine Vielzahl an NS-Opfern aus den USA und Israel. „Saarburg ist international so etwas wie ein Synonym für Wiedergutmachung. Deshalb ist es auch der richtige Standort für ein solches Zentrum“, ist Rudolph überzeugt. Auch Verena Hubertz (SPD), Wahlkreisabgeordnete für den Kreis Trier-Saarburg, begrüßt die Entscheidung des Haushaltsausschusses außerordentlich: „Ich unterstütze das Projekt uneingeschränkt und bedanke mich bei Thorsten Rudolph für den Einsatz für den Standort Saarburg. Das ist eine gute Nachricht für Saarburg und eine wichtige Nachricht für die Erinnerungskultur in Deutschland.“