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Thorsten Rudolph freut sich, dass der verbilligte Kauf von BImA-Grundstücken zum Zwecke des sozialen Wohnungsbaus weiterhin möglich ist. Bildquelle: Marcus Brodt

21.02.2024 | Pressemitteilung

MdB Rudolph: Kommunen können BImA-Grundstücke weiter vergünstigt kaufen

Volker Schmidt

Kommunen können der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) auch weiterhin Grundstücke, für die es keinen Bedarf des Bundes mehr gibt, zu verbilligten Preisen abkaufen. Für den Bau von Sozialwohnungen wurden die Verbilligungen sogar erhöht. Dies hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags in seiner heutigen Sitzung entschieden. „Das sind gute Nachricht für die Kommunen, insbesondere auch deshalb, weil wir in Deutschland dringend mehr Wohnraum benötigen – gerade für Menschen mit geringerem Einkommen. Und auf diese Weise geben wir Städten und Gemeinden die Möglichkeit, kostengünstig an bebaubare Flächen zu kommen“, sagt der Koblenzer SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Thorsten Rudolph, der dem Haushaltsausschuss als einziger Rheinland-Pfälzer angehört.

Die befristete Regelung wurde 2015 eingeführt und wurde 2021 erstmals verlängert. Dabei gewährt die BImA Verbilligungen immer dann, wenn die Kommunen die Grundstücke beispielsweise für hoheitliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten oder rein soziale Einrichtungen nutzen wollen. Nach der Ermächtigung im Bundeshaushalt 2024 hat der Haushaltsausschuss nun die Verbilligungsrichtlinie der BImA um weitere fünf Jahre bis Ende 2029 verlängert. Doch nicht nur das: Auch die dafür zur Verfügung stehenden Mittel wurden aufgestockt. So stehen nun pro Jahr 10 Millionen Euro mehr zur Verfügung als bislang – über fünf Jahre gesehen insgesamt 175 Millionen Euro. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Marktentwicklung und steigender Preise wurde auch der Verbilligungsbetrag bei der Abgabe von Liegenschaften erhöht. Das heißt: Für jede neu geschaffene Sozialwohnung werden nun 35.000 Euro vom Kaufpreis abgezogen. Bislang waren es lediglich 25.000 Euro.

Außerdem besteht im Rahmen der veränderten Richtlinie jetzt auch die Möglichkeit, den verbilligten Verkehrswert auch bei der Bestellung von Erbbaurechten für öffentliche Zwecke (also zum Beispiel für den sozialen Wohnungsbau) geltend zu machen. Das bedeutet: Eine Kommune könnte Grundstücke von der BImA nun auch langfristig günstiger pachten, wenn sie darauf Sozialwohnungen errichten will. „Der Bund unterstützt damit den sozialen Wohnungsbau in Deutschland effektiv, indem wir einen finanziellen Anreiz geben, Wohnraum für Menschen mit geringerem Einkommen zu schaffen“, so Dennis Rohde, der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.