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Thorsten Rudolph sprach mit Vertretern der Schaustellerverbände (von links): Steuerberater Holger Wilmes, Patrick Arens (Vizepräsident des BSM), Achim Müller (Vorsitzender des Markt-, Reise- und Schaustellerverbandes Rheinland-Pfalz) und Werner Hammerschmidt (Hauptgeschäftsführer des BSM). Bildquelle: Wahlkreisbüro Thorsten Rudolph/Peter Staudt

15.02.2022 | Pressemitteilung

Schausteller sprechen mit MdB Rudolph über Corona-Förderrichtlinien

Volker Schmidt

Die Corona-Pandemie hat viele Unternehmen hart getroffen. Das gilt auch für die Schausteller in Koblenz und der umliegenden Region. Denn in den vergangenen beiden Jahren sind viele Volksfeste und Märkte abgesagt worden. Zwar haben die staatlichen Hilfen vielen Schaustellern in dieser Lage sehr geholfen, dennoch stellten und stellen die Förderrichtlinien einige Familien vor Probleme. Um diese zu erörtern, trafen sich jetzt Repräsentanten von Schaustellerverbänden mit dem SPD-Bundestagsabgeordneten Dr. Thorsten Rudolph.

Konkret ging es Achim Müller, dem Vorsitzenden des Markt-, Reise- und Schaustellerverbandes Rheinland-Pfalz, Patrick Arens, dem Vizepräsidenten des Bundesverbandes Deutscher Schausteller und Marktkaufleute (BSM), sowie BSM-Hauptgeschäftsführer Werner Hammerschmidt um Schaustellerfamilien. Oft hätten die einzelnen Mitglieder dieser Familien jeweils ein eigenes, rechtlich selbständiges Unternehmen. So würde etwa ein Familienmitglied ein Fahrgeschäft betreiben, ein anderes ein Essgeschäft, ein drittes einen Schießstand. Wenn nun bestimmte Merkmale erfüllt seien, wie beispielsweise eine gemeinsame Adresse, dann würden diese Unternehmen als „verbundene Unternehmen“ gelten und dürften nur einen einzigen Antrag stellen. Wie das Geld dann aufgeteilt wird, müssten die Familien intern klären. Und hier liege das Problem: Diese Regelung gelte auch für den Fall, dass die Familienmitglieder geschäftlich ihre eigenen Wege gehen oder untereinander zerstritten sind. Es gebe im Rahmen des Förderprogramms zurzeit keine Möglichkeit, die Vermutung, dass es sich hier um ein verbundenes Unternehmen handelt, zu widerlegen. Müller sieht hier diverse Möglichkeiten, wie der Gegenbeweis geführt und die unabhängige unternehmerische Tätigkeit belegt werden könne.

Thorsten Rudolph hat sich die Schilderung des Problems sehr genau angehört. „Die staatlichen Corona-Hilfen haben vielen Schaustellern sehr geholfen. Die Förderrichtlinien sind aber, wie bei allen anderen Förderprogrammen auch, so formuliert, dass sie einerseits bei einer großen Menge an Anträgen ein zügiges und einfaches Antragsverfahren gewährleisten, andererseits aber auch einen Missbrauch ausschließen sollen. Dass es dabei zu Härtefällen kommen kann, ist verständlich. Diese Fälle muss man sich genau ansehen“, so Rudolph, der froh war, dass die Schausteller ihm ihre Probleme schilderten.

Thorsten Rudolph hat den Schaustellern daher zugesagt, sich mit ihrem Anliegen an das Bundeswirtschaftsministerium zu wenden, um rauszufinden, ob eine entsprechende Anpassung der Richtlinien in der Praxis möglich ist. „Gerade vor dem Hintergrund, dass die Schausteller wegen der Pandemie noch immer keine Planungssicherheit haben, wäre es natürlich wünschenswert, dass die Beantragung und Auszahlung von Fördermitteln für sie möglichst einfach und praktikabel ist. Gleichzeitig ist es aber auch wichtig, dass solche Regelungen rechtssicher sind und Betrug wirksam verhindern. Es wäre schön, wenn man hier eine gute Lösung finden könnte.“