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Praktika

Praktika in meinem Bundestagsbüro

Ich freue mich sehr über das große Interesse an Praktika in meinem Bundestagsbüro. Besonders junge Menschen, die sich für Politik, parlamentarische Abläufe und demokratische Entscheidungsprozesse interessieren, sind ausdrücklich willkommen.

Wer kann ein Praktikum absolvieren?

Praktika in meinem Büro vergebe ich ausschließlich im Rahmen der Praktikumsrichtlinie des Deutschen Bundestages. Entsprechend biete ich Praktika insbesondere für folgende Personengruppen an:

  • Studierende (Pflicht- oder freiwilliges Praktikum)
  • Personen zwischen Schulabschluss und Studium bzw. Ausbildung (Orientierungspraktikum)

Diese Praktika sind rechtlich klar geregelt:

Praktikantinnen und Praktikanten schließen einen schriftlichen Praktikumsvertrag, erhalten eine Aufwandsentschädigung (Vergütung), sind während des Praktikums gesetzlich unfallversichert und unterliegen entsprechenden Verschwiegenheitspflichten.

In der Regel dauert ein Praktikum vier Wochen und verbindet zwei Wochen im Wahlkreis mit zwei Wochen im Berliner Büro, um einen realistischen und fundierten Einblick in die Arbeit eines Bundestagsabgeordneten zu ermöglichen.

Aufgrund begrenzter Kapazitäten kann ich in der Regel nur zwei bis drei Praktika pro Jahr anbieten.

Warum ich keine Schülerpraktika anbiete

Schülerpraktika biete ich insbesondere aufgrund der personell sehr begrenzten Kapazitäten nicht an. Zudem ist die Arbeit in einem Abgeordnetenbüro in hohem Maße fachlich anspruchsvoll, zeitlich eng getaktet und nicht selten mit vertraulichen Vorgängen verbunden. Für kürzere Schülerpraktika lassen sich unter diesen Bedingungen kaum sinnvolle und altersgerechte Aufgaben gestalten.

Ermutigung zur späteren Bewerbung

Ich ermutige Schülerinnen und Schüler ausdrücklich, sich nach dem Schulabschluss oder im Studium erneut zu bewerben. Das Interesse junger Menschen an Politik ist für unsere Demokratie von großer Bedeutung – und ich freue mich über jede Bewerbung im Rahmen der geltenden Möglichkeiten.