Um die Situation von Menschen mit Behinderung und deren Rolle auf dem Arbeitsmarkt ging es in einem Gespräch, das der Koblenzer SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Thorsten Rudolph vor kurzem mit Vertreterinnen und Vertretern der Rheinwerkstatt der Stiftung Bethesda-St. Martin Boppard geführt hat. Die Rheinwerkstatt ist eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen nach § 219 SGB IX. Bei dem Treffen ging es um Möglichkeiten, die Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern und die Situation von Menschen mit Behinderung (auch die finanzielle) zu verbessern.
„Beide Anliegen unterstütze ich. Auf politischer Ebene wird derzeit allerdings noch diskutiert, wie man diese Ziele am besten erreichen kann. Bei der Diskussion geht es zum Beispiel darum, die Strukturen der Werkstätten zu ändern und die Anzahl der Beschäftigten zu reduzieren“, sagt Thorsten Rudolph. „Ich bin daher sehr froh und dankbar, dass mir der Leiter der Rheinwerkstatt, Andreas Stamm, die Werkstatträtin Silvia Huhn sowie die Werkstattbeschäftigten Bernd Arend und Sven Ziegler ihre Bedenken zu vielen der diskutierten Maßnahmen geschildert haben.“
Die Vertreterinnen und Vertreter der Rheinwerkstatt erklärten dem Abgeordneten, warum sie glauben, dass manche der Maßnahmen, über die diskutiert wird, unter Umständen zu einer Verschlechterung der Situation führen könnten. Zudem wiesen sie darauf hin, dass die Werkstattbeschäftigten, für die keine Verbesserung der Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist, nicht vergessen werden dürften. Die Beschäftigten der Rheinwerkstatt schilderten Rudolph, welche Bedeutung die Werkstatt für sie hat, gerade weil sie mit verschieden Arten der Behinderungen keine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt hätten. Die Werkstatt gebe ihnen die Möglichkeit, am Arbeitsleben teilzunehmen. Sie habe ihr Leben positiv verändert, sie gebe ihnen Struktur und Hilfe, sei oft der einzige Sozialraum.
Bei dem Gespräch ging es unter anderem auch um die Entlohnung der Angestellten einer solchen Einrichtung und die Forderung, dass diese auch den gesetzlichen Mindestlohn erhalten müssten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte hierzu eine Studie in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse dieser sogenannten „Entgeltstudie-Studie“ liegen inzwischen vor, müssen aber zunächst noch ausgewertet werden. „Es ist völlig klar, dass die Angestellten der Werkstätten einen Rechtsanspruch auf eine angemessene Entlohnung haben“, sagt Rudolph. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass zusätzlich zum Werkstattentgelt in der Regel noch ergänzende Leistungen wie zum Beispiel Renten wegen voller Erwerbsminderung oder Grundsicherungsleistungen gezahlt werden würden. Und schließlich sei auch sicherzustellen, dass die Werkstätten eine Möglichkeit haben, so zu wirtschaften, dass sie als Arbeitsort für behinderte Menschen erhalten bleiben. „Hier muss es insgesamt zu einem vernünftigen Ausgleich kommen“, so Rudolph.
Abschließend zog der Abgeordnete ein positives Fazit: „Solche Gespräche sind wichtig für meine Arbeit. Denn die Informationen, die ich dadurch aus der Praxis erhalte, kann ich mit nach Berlin nehmen, um sie dort in die Diskussion einzubringen“, sagt Rudolph, der dem Team der Rheinwerkstatt für den Austausch dankte, der auch in Zukunft weitergeführt werden soll.